Karibu bedeutet Willkommen!

 

Die Wohngruppe Karibu:

Die Wohngemeinschaft „Karibu“ ist Bestandteil der Gesamtkonzeption „Hilfen für unbegleitete Ausländer“ (HumA) der Arbeiterwohlfahrt Solingen. Primäres Ziel aller Hilfen aus diesem Bereich ist es, den unbegleitet minderjährigen Ausländern einen Schutzraum und Ort der Sicherheit zur Befriedigung ihrer physischen und emotionalen Grundbedürfnisse zu gewährleisten. Ob in einem eigenen Appartement oder in der Jugendwohngruppe „Karibu“, setzen sich alle Mitarbeiter*innen insbesondere dafür ein, die Selbstverantwortung sowie die rationalen, emotionalen und sozialen Kompetenzen der jungen Menschen nach der Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und mit ihnen gemeinsam – unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ressourcen und Fähigkeiten – Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Im Rahmen des Leistungsangebotes „Mobile Betreuung“ gem. § 34 SGB VIII werden in der Wohngemeinschaft „Karibu“ bis zu sechs minderjährige unbegleitete Ausländer betreut. Das Leistungsangebot sieht vor, dass die Jugendlichen mit einem festen Stundenkontingent pro Woche in einer von der Arbeiterwohlfahrt Solingen bereitgestellten Wohnung betreut werden. Darüber hinaus besteht für die Jugendlichen eine Rufbereitschaft für nachts und am Wochenende.

Ziel ist die Verselbstständigung oder ggf. Überleitung in andere Hilfen über die Jugendhilfe hinaus.

Im Solinger Stadtteil Ohligs liegt die Wohngemeinschaft „Karibu“ der Arbeiterwohlfahrt. Die Wohnung ist ausgestattet mit sechs Einzelzimmern, einem Bad und drei WC-Räumen, Gemeinschaftsräumen wie Küche, Ess- und Wohnzimmer, einem Sportkeller (Kicker, Boxsack, Tischtennis) sowie einem Büro mit Übernachtungsmöglichkeit im Bedarfsfall für das Personal.

Grundsätzlich umfasst die Begleitung der Jugendlichen die wochentägliche Präsenz des Personals, die sich nach der Anwesenheit der Bewohner (i.d.R. nachmittags und frühe Abendstunden) richtet. Nachts und am Wochenende besteht eine Krisen-Rufbereitschaft.

Der Jugendliche bewohnt ein eigenes Zimmer, welches neben der Grundausstattung Freiräume zur eigenen Gestaltung bietet. Jedes Zimmer ist (wenn möglich) mit einem Kühlschrank zur Lagerung eigener Lebensmittel ausgestattet sowie mit einer zusätzlichen Waschgelegenheit. Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet.

 

Zielgruppe:

  • Junge männliche Flüchtlinge unter 18 Jahren, die im Rahmen der Jugendhilfe versorgt und gefördert werden müssen. Sie haben meistens einen ungeklärten Aufenthaltsstatus,
  • Junge männliche Flüchtlinge über 18 Jahre, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, psychischen und körperlichen Belastungen oder auf Grund ihrer deutlichen Bemühung um Integration in Deutschland weiterhin von der Jugendhilfe unterstützt werden, gemäß §§ 35a und 41 SGB VIII,
  • Junge männliche Flüchtlinge mit ausreichender Eigenverantwortung, für die eine nächtliche Rufbereitschaft ausreichend ist.

Leistungen:

Individuelle, im Hilfeplan vereinbarte Leistungen der Wohngruppe, die durch die Mitarbeiter*innen der Wohngemeinschaft „Karibu“ übernommen werden, können sein:

  • Sicherstellung der Grundversorgung,
  • Förderung der Selbstverantwortung und der lebenspraktischen Fähigkeiten für den Alltag,
  • Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven,
  • Unterstützung bei der Beschulung und Beschäftigung,
  • Förderung der kognitiven, emotionalen und sozialen Kompetenzen der jungen Men­schen nach der Ankunft im Exilland,
  • Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache,
  • Vermittlung nachhaltiger Integrationsangebote gemäß der Interessen, Fähigkeiten und Be­dürf­nisse des Jugendlichen unter Nutzung der Kenntnisse der sozialen, kulturellen sowie sportlichen Infrastruktur unserer Stadt,
  • Vermittlung von Angeboten zur gesundheitlichen, sozialen und psychischen Stabili­sier­ung,
  • Vermittlung in therapeutische Behandlung.